FHFA-Direktive zu Bitcoin in Hypothekenrisikobewertungen: Übersehen von selbstverwahrten Vermögenswerten und erhöhtes Gegenparteirisiko
Die Federal Housing Finance Agency (FHFA) hat kürzlich eine Direktive erlassen, die die Berücksichtigung von Bitcoin in Hypothekenrisikobewertungen betrifft. Diese Maßnahme hat in der Finanzwelt für Aufsehen gesorgt, da sie potenziell wichtige Aspekte der Kryptowährungsverwaltung übersehen könnte.
Erstens könnte die Direktive selbstverwahrte Bitcoin-Vermögenswerte übersehen. Viele Bitcoin-Inhaber entscheiden sich dafür, ihre Kryptowährungen in privaten Wallets zu speichern, anstatt sie auf Börsen zu belassen. Diese selbstverwahrten Vermögenswerte könnten in den Risikobewertungen nicht ausreichend berücksichtigt werden, was zu einer unvollständigen Einschätzung der finanziellen Situation eines Kreditnehmers führen könnte.
Zweitens könnte die Fokussierung auf Bitcoin, die auf Börsen gehalten wird, das Gegenparteirisiko erhöhen. Wenn Kreditgeber sich auf Börsen verlassen, um den Wert der Bitcoin-Vermögenswerte eines Kreditnehmers zu bewerten, sind sie den Risiken ausgesetzt, die mit der Sicherheit und Stabilität dieser Plattformen verbunden sind. Börsen können gehackt werden oder insolvent gehen, was das Risiko für Kreditgeber erhöht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die FHFA-Direktive zwar einen Schritt in Richtung der Integration von Kryptowährungen in traditionelle Finanzbewertungen darstellt, jedoch wichtige Aspekte der Bitcoin-Verwaltung übersehen könnte. Eine umfassendere Betrachtung, die sowohl selbstverwahrte als auch auf Börsen gehaltene Vermögenswerte berücksichtigt, wäre notwendig, um ein vollständiges Bild der finanziellen Risiken zu erhalten.